Achtung Kanalhaie!
Achtung Kanalhaie!
Für welche Grundstückseigentümer diese verkürzten Fristen gelten, regeln die Gemeinden in eigener Zuständigkeit.
Die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln bieten dazu Informationen auf der Internetseite:
http://www.jot-foer-koelle.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Technischen Betriebe Leverkusen-Grundstücksentwässerung.
Die Gefahr
Kanalhaie bieten in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der Inspektion des Abwasserkanals eines Hauses an. Sie unterbreiten dabei vermeintlich günstige Angebote. Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion angebliche Defekte, deren Reparatur zu weit überteuerten Preisen durchgeführt werden. In einigen Fällen waren gar keine Undichtigkeiten vorhanden und trotzdem wurden teure Arbeiten durchgeführt. In anderen Fällen wurden die Defekte erst durch die Inspektion verursacht.
Gerne wenden sich die Täter an Seniorinnen und Senioren und überrumpeln sie an der Haustür.
Der Schutz vor Betrug
Um nicht Opfer von Kanalhaien zu werden, empfiehlt die Polizei Köln:
- Lassen Sie sich alle Untersuchungsangebote schriftlich aushändigen.
- Holen Sie zu jedem Angebot Vergleichsangebote ein!
- Vereinbaren Sie vertraglich, dass festgestellte Schäden schriftlich und möglichst mit Fotos dokumentiert werden.
- Wenn Sie einen Auftrag zur Kanaluntersuchung erteilen, erteilen Sie nicht gleichzeitig einen pauschalen Reparaturauftrag!
- Holen Sie für die Reparatur ebenfalls Vergleichsangebote ein.
- Schließen Sie keine Haustürgeschäfte ab! Seriöse Unternehmen sprechen Sie nicht an der Haustür an!
- Wenn Sie Kosten senken wollen, verzichten Sie nicht auf die Rechnung oder auf die schriftliche Form von Vereinbarungen, sondern schließen Sie sich mit mehreren Grundstückseigentümern zu einer Auftragsgemeinschaft zusammen.
Fragen Sie vor Auftragserteilung bei der zuständigen Kammer, ob die anbietende Person auch wirklich sachkundig ist (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer sowie die Ingenieurkammer-Bau NRW).
Bedenken Sie auch, dass die Bestätigung der Dichtigkeit nur dann dem Gesetz genügt, wenn diese Bestätigung durch eine so genannte sachkundige Person erfolgt. Alle anderen Bestätigungen sind in diesem Zusammenhang wertlos.
Der Dichtigkeitsnachweis muss erfolgen. Aber es besteht kein Grund zur Eile. Informieren Sie sich erst, holen Sie Vergleichsangebote ein und sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens über Ihr Vorhaben, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
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