Hallo Knauserklaus,
tatsächlich zählt das Streichen von Heizkörpern, neben Wänden, Decken, Rohren und Fußböden, zu den Schönheitsreparaturen seitens des Mieters. Ihr müsst diese Aufgaben aber nur erledigen, wenn es auch in eurem Mietvertrag festgehalten wurde. Bei keiner entsprechenden Klausel muss der Vermieter selbst die Kleinreparaturen in Auftrag geben. Lest euch am besten nochmal euren Mietvertrag durch!
In unserer aktuellen Wohnung leben wir erst seit 2,5 Jahren und bisher haben wir noch keine dieser Schönheitsreparaturen erledigt. Bis ich diesen Artikel (
www.hausverwalterscout.de/Magazin-schoen...-vermieter-verlangen ) gelesen habe, hatte ich die Pflichten noch gar nicht auf dem Schirm. Außerdem muss die Renovierungsklausel im Vertrag gültig sein, sonst ist sie ebenfalls unwirksam.
Ich hoffe, ich konnte dir immerhin etwas weiterhelfen. Liebe Grüße!