Antwort:
XXX Nein, die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf sechs Monate ist unzulässig. XXX
Frage:
Ich habe einen Gutschein für eine Reise geschenkt bekommen, Dieser
soll aber schon nach 6 Monaten ablaufen. Geht das?
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Veröffentlicht in
Rechtsberatung
Aktuelles von Christoph
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