Antwort:
XXX Ob die Weigerung Ihrer Krankenkasse zu Recht erfolgt, ist eine Frage der Ausgestaltung des Versicherungsvertrags und der Qualität des Hörgeräts. Häufig ist eine Obergrenze für Hörgeräte vereinbart, die übersteigenden Kosten hätten dann wahrscheinlich Sie zu tragen.
Falls auch das JobCenter die Kosten nicht erstattet, so erfolgt dies zu Recht, nachdem Sie das Hörgerät nicht ausschließlich zu Arbeitszwecken verwenden. XXX