Frage:
Kann ich Enterbt werden?
Mein Mutter ist verstorben und wir sind 4 Kinder. Meine Mutter wollte, dass Sie von uns zu Hause gepflegt wird, da wir aber mit unserer Gastronomie sehr eingebunden sind und mein Mann mit meiner Mutter nicht klar kommt, hatte wir Ihr gesagt, dass dies aus den o.g. Gründen nicht in Frage kommt. Darauf hin brach meine Mutter den Kontakt zu uns, seit 5 Jahren ab. Jetzt ist leider der Todesfall eingetreten und hatten durch ein Testament erfahren, dass meine 3 Geschwister erben werden und Ich und mein Mann Enterbt wurden und nichts bekommen sollen.
Steht mir den nicht mein Pflichtanteil zu?
Antwort:
XXX Der Pflichtteil steht Ihnen immer zu, außer wenn Sie sich als "erbunwürdig" erwiesen haben. Dies ist allerdings nurin sehr seltenen Fällen der Fall, z.B. wenn Sie einen lebensgefährlichen Angriff auf den Erblasser unternommen hätten, bloßes Kontaktabbrechen, auch über Jahre, ist kein Grund für Erbunwürdigkeit. XXX
Zuletzt geändert am: Montag, den 15. August 2011 um 21:23 Uhr
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Rechtsberatung
Aktuelles von Christoph
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