Antwort:
XXX Sie müssen nicht renovieren, Sie müssen nur räumen und fegen ("besenrein"). Zwar kann der Vermieter die Pflicht zur Instandhaltung der Wohnung per Vertrag auf den Mieter übertragen, solange alllerdings keine derartige Vereinbarung getroffen wurde, verbleibt diese Pflicht beim Vermieter. XXX