Sonntag, den 31. Juli 2011 um 12:20 Uhr
Wann Wandlung bei Gebraucht PKW kauf?
Geschrieben von Christoph
Frage:
Autokauf/ Rückabwicklung des Kaufvertrages.
ich bei einem Händler ein gebrauchtes KFZ erworben. Im Kaufvertrag ist eine Gewährleistung von 12 Monaten vereinbart. Bei Schäden der Vorbesitzer ist ein Bagatellschaden hintere Türe/ evtl. vorhanden
Nach ca. 1000 km stellte ich erhebliche technische Mängel fest und habe den Wagen mit einer Mängelliste an den Händler zur Nachbesserung zurückgegeben. Nach ca. 3 Wochen wurden alle Mängel beseitigt, wobei die Reparaturen (Zahnriemen und Wasserpumpe) nicht unter die Gewährleistung fielen. Hierfür habe ich 580,- Euro Reparaturkosten bezahlt.
Bei gesamt 4000 km Fahrleistung nach dem Kauf, ging noch das Getriebe defekt / Schaden 2700€). Also das Fahrzeug hatte beim Kauf 70.000 km 5 Jahre alt und keine technischen Schäden. Ich möchte nun keine weitere Nachbesserung durch den Händler sondern die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Kann ich dies ohne weitere Fristsetzung verlangen und wie muss ich vorgehen?
Nach ca. 1000 km stellte ich erhebliche technische Mängel fest und habe den Wagen mit einer Mängelliste an den Händler zur Nachbesserung zurückgegeben. Nach ca. 3 Wochen wurden alle Mängel beseitigt, wobei die Reparaturen (Zahnriemen und Wasserpumpe) nicht unter die Gewährleistung fielen. Hierfür habe ich 580,- Euro Reparaturkosten bezahlt.
Bei gesamt 4000 km Fahrleistung nach dem Kauf, ging noch das Getriebe defekt / Schaden 2700€). Also das Fahrzeug hatte beim Kauf 70.000 km 5 Jahre alt und keine technischen Schäden. Ich möchte nun keine weitere Nachbesserung durch den Händler sondern die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Kann ich dies ohne weitere Fristsetzung verlangen und wie muss ich vorgehen?
Antwort:
XXX Die Rückabwicklung des Kaufvertrags können Sie erst bei fehlgeschlagenen Gewährleistungsversuchen verlangen. Solange der Fehler innerhalb der Gewährleistungszeit vom Händler beseitigt wird, steht Ihnen kein Wandlungsrecht zu, insbesondere da es sich nach Ihren Angaben bei dem Getriebeschaden um den ersten tatsächlichen Mangel zu handeln scheint. XXX
Zuletzt geändert am: Montag, den 15. August 2011 um 21:22 Uhr
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Rechtsberatung
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