Frage:
Mein Vater ist im verstorben und es gibt außer mir als Tochter noch einen Sohn
Wir haben beide das Erbe ausgeschlagen und unsere Kinder ebenfalls.
Da kein anderer Erbe ausfindig gemacht werden konnte, mußte ich die Beerdigung beauftragen
Ich beauftragte das Beerdigungsinstitut meinen Vater anonym zu beerdigen ,da keiner Kontakt zu Ihm hatte. Oder muss ich die Beerdigung ,weil ich das Bestattungsinstitut beauftragt habe,auch alles alleine bezahlen, oder muß mein Stiefbruder mit zahlen? Sind die gerichtliche Forderung höher als die Beerdigungskosten? Wenn ja, wie komme am günstigsten an mein Geld? Testament wann Rechtskräftig Wie muss ein Testament verfasst sein, damit es Rechtskräftig ist. Man bekommt so viel Informationen, dass man gar nicht mehr weiß was richtig ist 1. Handgeschrieben oder Maschinell 2. Notariell oder reichen auch Freunde als Zeugen 3. Handschriftliches Testament ausreichend 4. Kann ich alles meiner Frau vererben oder können die Kinder dann einen Pflichtanteil einklagen?
Wir haben beide das Erbe ausgeschlagen und unsere Kinder ebenfalls.
Da kein anderer Erbe ausfindig gemacht werden konnte, mußte ich die Beerdigung beauftragen
Ich beauftragte das Beerdigungsinstitut meinen Vater anonym zu beerdigen ,da keiner Kontakt zu Ihm hatte. Oder muss ich die Beerdigung ,weil ich das Bestattungsinstitut beauftragt habe,auch alles alleine bezahlen, oder muß mein Stiefbruder mit zahlen? Sind die gerichtliche Forderung höher als die Beerdigungskosten? Wenn ja, wie komme am günstigsten an mein Geld? Testament wann Rechtskräftig Wie muss ein Testament verfasst sein, damit es Rechtskräftig ist. Man bekommt so viel Informationen, dass man gar nicht mehr weiß was richtig ist 1. Handgeschrieben oder Maschinell 2. Notariell oder reichen auch Freunde als Zeugen 3. Handschriftliches Testament ausreichend 4. Kann ich alles meiner Frau vererben oder können die Kinder dann einen Pflichtanteil einklagen?
Antwort:
XXX Ein Testament ist dann formell wirksam, wenn es entweder vollständig von Hand geschrieben ist oder vor einem amtierenden Notar errichtet wurde. Ausnahmen gibt es für die sog. "Not-Testamente", die jedoch in der Praxis kaum vorkommen (z.B. ein auf einem untergehenden Schiff errichtetes Testament). Sie können Ihre Frau als Alleinerbin einsetzen, die Kinder können dann aber den Pflichtteil einklagen. Möglicherweise ist es in Ihrem Fall sinnvoll, ein notarielles Testament zu errichten, in dem die Kinder -evtl. gegen Zahlung eines Geldbetrags- auf ihren Pflichtteil verzichten. XXX
Zuletzt geändert am: Montag, den 15. August 2011 um 21:23 Uhr
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Rechtsberatung
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