Der Rentenberater
Seit 1957 gibt es Rentenberater und wurden vom Gesetzgeber entsprechend anerkannt. Der Deutsche Bundestag hatte einmal folgendes festgestellt:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben –insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten- als unentbehrlich erwiesen“ (Bundestagsdrucksache 8/4277)
Die Beratungsschwerpunkte und Tätigkeiten eines Rentenberaters
Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein hilft Ihnen durch die jahrelange Erfahrung kompetent weiter, wenn Sie einen Beratungsbedarf im Bereich der gesetzlichen Kranken-, Pflege und Rentenversicherung haben. Die Kanzlei ist nicht an einen örtlichen Standpunkt gebunden sondern Sie werden durch den Einsatz modernster Kommunikationsmöglichkeiten bundes- und auch weltweit beraten. Damit Sie eine Vorstellung über meine Tätigkeiten haben, erhalten Sie nachfolgend einen groben Überblick