Rentenberatung
Rentenberater sind analog wie Rechtsanwälte oder Steuerberater freiberuflich tätig. Der ausschließliche Beratungsschwerpunkt einer Rentenberatung ist der Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, speziell die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wenn sie im Zusammenhang oder sich Auswirkungen auf eine Rente ergeben. Lassen Sie sich beraten! Ihr Marcus Kleinlein Rentenberater - Krankenkassenbetriebswirt
Der Rentenberater
Geschrieben von ChristophSeit 1957 gibt es Rentenberater und wurden vom Gesetzgeber entsprechend anerkannt. Der Deutsche Bundestag hatte einmal folgendes festgestellt:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben –insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten- als unentbehrlich erwiesen“ (Bundestagsdrucksache 8/4277)
Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein hilft Ihnen durch die jahrelange Erfahrung kompetent weiter, wenn Sie einen Beratungsbedarf im Bereich der gesetzlichen Kranken-, Pflege und Rentenversicherung haben. Die Kanzlei ist nicht an einen örtlichen Standpunkt gebunden sondern Sie werden durch den Einsatz modernster Kommunikationsmöglichkeiten bundes- und auch weltweit beraten. Damit Sie eine Vorstellung über meine Tätigkeiten haben, erhalten Sie nachfolgend einen groben Überblick
Ihre Hilfe im Sozialrecht
Geschrieben von ChristophAnsprüche geltend machen, ein kompliziertes Thema
Das Sozialrecht ist einer der schwierigsten Rechtsgebiete. Ein wichtiger Aspekt ist hier die Spezialisierung und der gesammelte Erfahrungsschatz von Gerichtsentscheidungen bzw. Urteile. Dies ist eine Grundlage für eine gute und seriöse Beratung, denn nur dadurch kann man die Gerichtsurteile aus der Vergangenheit richtig deuten und auch entspreched für Ihre Belange anwenden.