Rentenberater haben folgende Merkmale:
- unabhängig von den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse) tätig
- geprüft und gerichtlich zugelassen
- Interessensvertreter der Mandanten
- haftpflichtversichert
- Aufsicht durch den Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichts
- unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht
- sind grds. gegen Honorar tätig
Die Gesetze in der Sozialversicherung sind in den letzten Jahren immer vielfältiger und schwieriger geworden. Ständige Änderungen und Neuerungen in der Rechtssprechung sind für den Laien nicht mehr zu überblicken und zu verstehen. Auch das intensive und oftmals rechtswidrige Kostenmanagement durch die Sozialversicherungssysteme zur Reduzierung der Leistungsausgaben sind Gründe dafür, dass dies zu Lasten des Betroffenen geht.
Die Rentenberaterkanzlei Marcus Kleinlein, gibt ihnen die notwendige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sie berät Sie in Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wenn sich Auswirkungen auf ihre (künftige) Rente ergeben. Die Kanzlei vertritt sie auch im Widerspruchs- und gerichtlichen Klageverfahren bei allen Sozial- und Landessozialgerichten.