Für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gelten eindeutige rechtliche Vorgaben!
Bei Problemen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gelten eindeutige rechtliche Vorgaben. D.h. Entscheidungen der jeweiligen Sozialversicherungsträger werden in Schriftform eines anfechtbaren Bescheides erlassen. In der Regel besteht vom Austellungsdatum an eine einmonatige Widerspruchs- und auch Klagefrist. Hierzu sollten Sie sich auf jedenfall eine fachliche Unterstützung suchen.
Klagen vor dem Sozialgericht kosten nichts. Kostenfreie Klagen und kein Anwaltszwang
Klagen vor dem Sozialgericht ist kostenfrei und hat keinen Anwaltszwang. Das heißt, Sie können ohne weiteres Widerspruch gegen eine Entscheidung, Einspruch einlegen, mit der man nicht einverstanden ist.
Ebenso besteht in der 1. und 2. Gerichtsinstanz kein Anwaltszwang. Eine eigenständige Vertretung ist möglich oder man sucht sich einen Experten wie z. B. einen unabhängigen und beim Amts- bzw. Landgericht registrierten Rentenberater.
Unabhängige Rentenberatung
Bei Steitigkeiten oder Probleme mit der Renten-, Kranken- oder Pflegekasse zu den Inhalten Ihrer Rente ist die Einschaltung eines „privaten“ Rentenberaters empfehlenswert, da hierfür ein Erfahrungsschatz vorliegt, welcher für ein positives Ergebnis Ihnen hilft. Die Kosten für eine Erstberatung sind wesentlich geringer als das Honorar eines Fachanwalts.
Vorsicht ist geboten bei Beratungsstellen der Rentenversicherung, div. Beratungsstellen und Versichertenälteste
Unbestritten müssen diese auf ihre Fragen wahrheitsgemäß antworten. Jedoch nur auf die von Ihnen gestellten Fragen , also nicht mehr und weniger! Somit werden auf weitere, für Sie wichtige Vorteile oder auch mögliche Alternativen nicht hingewiesen.
Unterstützung durch kompetente Beratung
Wenn Sie Unterstützung, Hilfe oder Beratung im Bereich der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung benötigen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Wir befassen uns seit Anfang 2000 unabhängig von den Sozialversicherungsträgern mit der fairen Beratung und Vertretung von Mandanten. Wir helfen Ihnen u. a. bei Rentenanträgen, Überprüfung von Rentenbescheiden, Kontenklärungen, Rentenvorausberechnungen, Durchsetzung von Krankengeldansprüchen oder auch von Pflegeeinstufungen.
Auch im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren bei allen bundesweiten Sozial- und Landessozialgerichten, vertreten wir Sie gerne!
Wir sind an keine örtliche Einschränkungen gebunden sind. Durch die Hilfe und Nutzung modernster Medien wie Email, Fax, können wir unsere Kunden deutschlandweit und auf der ganzen Welt beraten und betreuen.
MIt unserem Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit mit der Rentenberaterkanzlei Kleinlein unverbindlich Kontakt aufzunehmen.