Arzneimittelverordnung für Hausärzte an Rentner wurde abgesenkt
Im Schiedsverfahren vor dem Landesschiedsamt Berlin vom 22.06.2011 sind die Richtgrößen zur Arzneimittelverordnung für Hausärzte an Rentner um 27,6% auf 104 EURO 27 Cent und Mitglieder um 17,5% auf 41,54 EURO pro Patient im Quartal zum 01.07.2011 abgesenkt worden. Eine wirtschaftliche Verordnungsweise ist ohne Regressgefahr unter diesen Umständen auch bei einer strengen Generikaverordnung nicht mehr möglich. Da die Körperschaften der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen nicht in der Lage sind eine zufriedenstellende Lösung zu finden, um die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher zu stellen, habe ich am 4. Juli 2011 die Aufsichtsbehörde, das Bundesministerium für Gesundheit angeschrieben. In einem Antwortschreiben vom 19. August 2011 verweist die Gesundheitsbehörde auf die Autonomie der Selbstverwaltung und dass im allgemeinen eine Beratung vor einem Regress stattfinden soll. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Koalition für die Vertragspartner der Prüfvereinbarung, erstmals die Möglichkeit vorgesehen hat, "die Richtgrößen abzulösen durch Vorgaben zur Wirkstoffauswahl und Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet" Was immer das für die Zukunft bedeuten soll: derzeit haftet jeder Hausarzt mit seinen persönlichen Ersparnissen für die Verordnung von Medikamenten seiner Patienten. Dies ist für einen demokratischen Rechtsstaat ein skandalöser Zustand, der zu einer unnötigen Belastung des besonderen Vertrauenverhältnisses zwischen Arzt und Patient führt.
Die Richtgrößenprüfungen zur einer wirtschaftlichen Medikamentenverordnung sollten daher ersatzlos gestrichen werden, zumal in Berlin über 80% der hausärzlichen Verschreibungen ohnehin Geneikaverordnungen darstellen. Es gibt kein weiteres Einsparpontential, es sei denn der Hausarzt soll durch die Körperschaften und die staatlichen Aufsichtsbehörden genötigt werden, notwendige Behandlungen zu verweigern. Dies ist aber weder mit den ethischen Vorstellungen der Ärzteschaft noch mit dem Strafrecht vereinbar.
Dr. med. Charles Woyth
Arzt für Allgememeinmedizin
Aöt-Wittenau 60
13437 Berlin
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